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Beantragung Residencia (N.I.E.) in Spanien

Hilfe bei der Beantragung Residencia
(N.I.E.) Anmeldung im Gemeinderegister
Anlegen eines spanischen Bankkonto
oder andere Behördengänge die bei einer Neuanmeldung notwendig sind

 

 

​​Informationen zur Beantragung einer spanischen Ausländeridentitätsnummer - NIE

Ausländer, die in Spanien wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen pflegen, erhalten auf Antrag eine Número de Identidad de Extranjero (NIE) [Ausländeridentitätsnummer],
 

die in Spanien beim Ausländerzentralregister durch die Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil erteilt wird.
 

Die NIE ist fortlaufend, persönlich und unübertragbar, dient Ausländern als Steueridentifikationsnummer, Número de Identificación Fiscal (NIF), und muss bei jeglichen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten bei spanischen Behörden angegeben werden.
 

Der NIE-Antrag kann nur bei der entsprechenden Ausländerabteilung [Oficina de Extranjeros] bzw. Polizeikommissariat [Comisaría de Policía] gestellt werden. Unionsbürger müssen sich in Spanien als solche registrieren (Solicitud de certificado de registro de residencia comunitaria) und erhalten in diesem Wege ihre NIE. Drittstaatsangehörige erhalten eine NIE bei der Beantragung ihres spanischen Aufenthaltstitels bzw. Visums.
 

Folgende Unterlagen müssen PERSÖNLICH bei der entsprechenden Ausländerabteilung [Oficina de Extranjeros]t eingereicht werden:
 

Verwaltungsgebühr in Höhe von ca.9,45 EUR  (Stand 01.01.2016);
 

Im Vorwege mittels Computer oder Schreibmaschine ausgefülltes Antragsformular (EX-15; EX-20;oder Modelo 790)

Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung oder bei Unionsbürgern Personalausweis mit aktueller Meldeadresse;

Gut leserliche Fotokopie des Reisepasses (Seite mit dem persönlichen Datenblatt) und der Meldebescheinigung oder bei Unionsbürgern Fotokopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite auf eine Seite kopiert);

E-Mail-Adresse zwecks Benachrichtigung der Bescheinigung;
 

Bei Drittstaatsangehörigen ist der Grund der Antragstellung mit spanischen Dokumenten nachzuweisen.

 

 

 

 

April
2024

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